Impressum der Cosenz AG, Trimmis

Firma:

Cosenz AG
Molinära
7203 Trimmis

+41 81 300 02 40
admin@cosenz-ag.ch
www.cosenz-ag.ch

Aktiengesellschaft
Firmagründung: 1934


Vertretungsberechtigte Personen
Roman Hug, Geschäftsführer
Rita Hug


Handelsregistereintrag
Nummer: CHE-105.767.523
Handelsregisteramt: Landquart
Mehrwehrtsteuernummer: CHE-105.767.523

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

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Haftung für Links

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Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Cosenz AG oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Cosenz AG

Gültigkeit
Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den Geschäftsverkehr mit Geschäfts- und Kaufleuten. Bedingungen des Käufers, die unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehen, sowie abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies trifft auch auf zugesicherte Eigenschaften zu.

Mietmaterial
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Mieter die Geräte auf seine Kosten von unserer Filiale abzuholen und dort wieder in gereinigtem und voll funktionsfähigem Zustand zurückzustellen. Beschädigtes oder fehlendes Material wird zu 100% verrechnet.

Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit dem Tag des Abganges der Geräte ab unserem Lager und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietsache. Verrechnet wird die Miete ab Abholtag bis Rückgabetag der vollständigen Mietware.

Preise
Alle unsere Preise sind netto ausgewiesen. Hinzu kommt die jeweils am Tag der Lieferung gültige MWST. Bei einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Preise entsprechend unseren Preislisten zu berechnen. Teillieferungen sind zulässig. Alle Lieferungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wenn nichts anderes
vereinbart, gelten alle Preise ab Lager abgeholt. Für Transporte werden die effektiven Kosten verrechnet. Franko-Lieferungen erfolgen nur nach Absprache. Bahnfracht, Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Empfängers.


Die Verpackung wird zu den Selbstkosten verrechnet und nicht zurückgenommen.

Reklamationen
Reklamationen sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalten der Ware und vor deren Verarbeitung schriftlich zu erheben.

Retouren
Sonderanfertigungen, speziell beschaffte Artikel (nicht Lager Artikel) können nicht zurückgenommen werden. Wiederverkäufliche Lagerartikel in einwandfreiem, originalverpackte Zustand werden nach vorheriger Absprache und mit einem Abzug von 25% des Verkaufspreises zurückgenommen. Allfällige Kosten für Rücktransporte werden verrechnet. Ware die nicht bei uns gekauft wurde, wird grundsätzlich nicht angenommen.

Schadenersatz
Ansprüche irgendwelcher Art wegen Lieferverzögerungen, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Zu Schadenersatzleistungen (einschliesslich Produktehaftungsgesetz) an die Vertragspartner sind wir nur verpflichtet, wenn uns grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Im Falle höherer Gewalt, die ganz oder teilweise zur Stilllegung unseres Betriebes führen, gleich, aus welchem Grund, sind wir berechtigt, Lieferfristen entsprechend zu verlängern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dies gilt auch für den Eintritt höherer Gewalt bei einem oder mehreren unserer Lieferanten.

Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder die Bezahlung der Ware ohne Rechtsgrund, so sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages zu verlangen und zwar entweder in Höhe des konkreten Schadens oder ohne Nachweis pauschal 30% vom Kaufpreis.

Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, ist die Bezahlung innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto vorzunehmen. Bei verspäteter Zahlung sind wir auch ohne vorherige förmliche Inverzugsetzung des Käufers berechtigt, die üblichen Verzugszinse ab Fälligkeit zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Sie darf weder verpfändet, übereignet, vermietet oder verliehen werden. Bei einer Pfändung durch Dritte verpflichtet sich der Käufer, uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und sämtliche etwaigen Interventionskosten zu tragen.

Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, die Ware abzuholen, wozu der Käufer hiermit ausdrücklich die Einwilligung zum Betreten seiner Geschäftsräume erteilt.

Der Käufer verpflichtet sich, noch in unserem Eigentum stehende Ware im normalen Geschäftsgang ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräussern. Er tritt hiermit seine sämtlichen aus einer solchen Veräusserung entstehenden Forderungen gegen den Erwerber an uns ab.

Gewährleistung
Äusserlich erkennbare Transportschäden müssen vom Käufer am Tag der Anlieferung bei uns oder dem Transportunternehmer schriftlich angezeigt werden. Sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Menge oder Beschaffenheit sind vom Käufer sofort nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, offensichtliche Mängel längstens eine Woche nach Anlieferung der Ware.

Soweit eine Reparatur oder Ersatz schadhafter Teile möglich sind, sind Wandlungs- und Minderungsansprüche ausgeschlossen. Die Pflicht zur Mängelbeseitigung entfällt, wenn uns der Käufer hiefür nicht eine angemessene Zeit einräumt oder wenn er uns die Ware nicht zu einem vereinbarten Termin zur Besichtigung zur Verfügung stellt. Bei Geltendmachung von  Schadenersatzansprüchen sind vom Käufer in Auftrag gegebene Expertisen der
Firma Cosenz AG zur Einsicht vorzulegen.

Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, so weit gesetzlich zulässig, sind ausgeschlossen. Ebenso haften wir nicht bei unsachgemässer Behandlung der Ware durch den Käufer.

Urheberschutz
Von uns ausgearbeitete technische Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ist eine Ware durch uns oder unsere Lieferanten patentrechtlich geschützt oder zum Patent angemeldet, darf sie ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung weder nachgebaut noch vertrieben werden.

Der Käufer verpflichtet sich zum handelsüblichen Lieferantenschutz des Verkäufers während dreier Jahre nach Erhalt der letzten Lieferung.

Technische Ausführung
Technische Änderungen an einer Ware sind uns gestattet, sofern dadurch der Verwendungszweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-7302 Landquart

Die von uns abgeschlossenen Verträge unterliegen schweizerischem Recht.
Cosenz AG, Untervaz

AGB zum Ausdrucken im PDF